Keine Gurtpflicht für Arbeitlosengeld 2-Empfänger seit Hartz IV

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Eingeschränkte Gurtpflicht seit Hartz IV


 

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Einschränkungen bei der Gurtpflicht

Nur noch eingeschränkte Gurtpflicht seit Hartz IV!

Aus rein ökonomischen Gründen hat das Bundesverkehrsministerium beschlossen die Gurtpflicht für Empfänger des Arbeitslosengeldes 2 mit sofortiger Wirkung aufzuheben. Nicht davon betroffen sind Arbeitnehmer mit 1 Euro-Jobs.

"Wir wollen es den Betroffenen erleichtern, sich frei zu bewegen, um flexibel auch auf Jobangebot in ihrem ferneren Umfeld reagieren zu können", sagte ein Sprecher schmunzelnd. "Nein, die erhöhte Sterblichkeitsrate bei möglichen Verkehrsunfällen sei nicht das ausschlaggebende Argument gewesen, ehrlich gesagt habe man daran noch gar nicht gedacht."

 

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