Neue Ergänzung zur Stvo – Warnblinker hebt absolutes Halteverbot auf
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Stvo: Warnblinker hebt absolutes Halteverbot aufNeue Ergänzung zur Stvo in Sachen Halteverbot und Warnblinker!
Denn, so das Verfassungsgericht: "Das Setzen des Warnblinkers, zeigt eine Notlage an, die jedes Halteverbot außer Kraft setzt." Mütter die mit Kinderwagen, deshalb den Weg nicht passieren können, werden aufgefordert, die Kinder zuhause zu lassen, oder ruhig an Ort und Stelle zu warten, bis das lebenswichtige Handygespräch, oder die Besorgung der Lebenssicherungsmittel abgeschlossen ist. Falls die Mütter nicht in Lage sind bei entsprechend schlechten Witterungsverhältnissen so lange Unterschlupf und Schutz zumindest für das Kind zu finden, müssen sie unter Umständen mit einer Anzeige wegen Kindesmißhandlung von Seiten des Notparkers rechnen.
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Neue Ergänzung zur Stvo – Warnblinker hebt absolutes Halteverbot auf