Neues von der StVO - Warnblinker hebt absolutes Halteverbot auf

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Neue Ergänzung zur Stvo – Warnblinker hebt absolutes Halteverbot auf


 

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Stvo: Warnblinker hebt absolutes Halteverbot auf

Neue Ergänzung zur Stvo in Sachen Halteverbot und Warnblinker!

Diesen Beitrag als Podcast hörenNach einem Urteil des Straßenverfassungsgerichtes gilt seit Januar 2005 folgende Ergänzung zur Straßenverkehrsordnung (StVO). Wer Lebenssicherungsmittel, dazu gehören unter anderem Brötchen, Dosenbier und Tampons einzukaufen hat und keinen Parkplatz innerhalb eines Radius von 5 Metern um die Ladentür findet, darf, vorausgesetzt er schaltet ordnungsgemäß die Warnblinkanlage an seinem Kraftfahrzeug ein, Halteverbotsschilder, Zebrastreifen, Feuerwehrzufahrten und alle sonstigen absoluten Halteverbotszonen, ab sofort ignorieren.

 

Denn, so das Verfassungsgericht: "Das Setzen des Warnblinkers, zeigt eine Notlage an, die jedes Halteverbot außer Kraft setzt." Mütter die mit Kinderwagen, deshalb den Weg nicht passieren können, werden aufgefordert, die Kinder zuhause zu lassen, oder ruhig an Ort und Stelle zu warten, bis das lebenswichtige Handygespräch, oder die Besorgung der Lebenssicherungsmittel abgeschlossen ist.

Falls die Mütter nicht in Lage sind bei entsprechend schlechten Witterungsverhältnissen so lange Unterschlupf und Schutz zumindest für das Kind zu finden, müssen sie unter Umständen mit einer Anzeige wegen Kindesmißhandlung von Seiten des Notparkers rechnen.

 

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