Neues von der StVO
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Neues von der StVODer Verkehrsminister des Bundes dementiert Gerüchte wonach es inzwischen zulässig sein soll, daß sich mehr als drei Fahrzeuge, an ein unter Blaulicht fahrendes Einsatzfahrzeug anhängen dürfen. "Es bleibt dabei. Bei dreien ist Schluß!" Ansonsten haben wir ja hinter einem einzelnen Krankenwagen einen Konvoi von Verkehrsüberdrüssigen. Das geht so nicht. In diesem Zusammenhang wurde auch nochmals darauf hingewiesen, daß nach wie vor das Überholen solcher Einsatzfahrzeuge vor roten Ampelanlagen verboten ist. Lediglich bei Grün ist solches statthaft und natürlich darf sich der nächste PKW eingliedern, falls ein Fahrzeug aus der Verfolgergruppe ausschert oder sich bereits vor dem Einsatzfahrzeug befindet. Daher: Nehmen sie Rücksicht auf die anderen Verkehrsteilnehmer und überholen sie langsamer fahrende Einsatzfahrzeuge so bald wie möglich.
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